Sonderforschungsbereiche

Sonderforschungsbereiche sind langfristige, auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftler*innen im Rahmen eines fächerübergreifenden Forschungsprogramms zusammenarbeiten.

Sie ermöglichen die Bearbeitung innovativer, anspruchsvoller, aufwendiger und langfristig konzipierter Forschungsvorhaben durch Koordination und Konzentration von Personen und Ressourcen in den antragstellenden Hochschulen. Damit dienen sie der institutionellen Schwerpunkt- und Strukturbildung. Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Sonderforschungsbereiche bestehen aus einer Vielzahl von Teilprojekten. Anzahl und Größe der Teilprojekte ergeben sich aus dem Forschungsprogramm des Verbunds. Die Teilprojekte werden von einzelnen oder von mehreren Wissenschaftler*innen gemeinsam geleitet.

Aktuelle Hinweise

  • Seit Januar 2023 liegen neue Muster für Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.200elan) zur Gestaltung der Forschungsprofile der Teilprojektleitenden sowie neue Antragsmuster für die Einrichtung und Fortsetzung eines Sonderforschungsbereichs (DFG-Vordrucke 60.100 und 60.200) vor. Für Einrichtungs- und Fortsetzungsanträge, über die im Mai 2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird, ist die Verwendung der neuen Muster verpflichtend. Nähere Informationen finden sie hierzu auch im Rundbrief vom Januar 2023.
  • Nähere Informationen zur Personalstruktur in Sonderforschungsbereichen finden Sie in dem Bericht zur Jährlichen Erhebung in Koordinierten Programmen.

Ziel der Förderung

Realisierung exzellenter Forschung im Verbund; Schwerpunkt- und Strukturbildung an der/den antragstellenden Hochschule/n; interdisziplinäre Kooperation; Förderung von Forschenr*innen in frühen Karrierephasen und der Chancengleichheit von Wissenschaftler*innen.

Antragsberechtigung

Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht) in Deutschland; andere Forschungseinrichtungen, die essentielle Beiträge zum Forschungsprogramm leisten sollen, können einbezogen werden.

Anforderungen an das Projekt

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität auf international kompetitivem Niveau; anspruchsvolles und langfristig konzipiertes Forschungsprogramm; kohärente Vernetzung der Teilprojekte; hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen; angemessene personelle, finanzielle und infrastrukturelle Grundausstattung; überzeugende Beiträge zur Schwerpunkt- und Strukturbildung an den antragstellenden Hochschulen; Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen und der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern; professionelles Management.

Art und Umfang der Förderung

Personalmittel (einschließlich der Module „Vertretung“ und „Rotationstellen“), Investitionsmittel für wissenschaftliche Geräte, Mittel für Verbrauchsmaterial, Reisen, Kolloquien, Gäste, Gastprofessuren (Modul „Mercator-Fellow“), internationale Kooperationen, Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen einschließlich Integrierte Graduiertenkollegs, Gleichstellungsmaßnahmen, Wissenschaftskommunikation, Informationsinfrastruktur, Transferprojekte sowie zur Koordinierung des Verbunds, siehe auch:

Dauer der Förderung

Bis zu 12 Jahren, eine Förderperiode umfasst vier Jahre.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätter.

Der klassische Sonderforschungsbereich (SFB) wird von einer Hochschule beantragt und getragen. Er dient der Bearbeitung eines umfassenden Forschungsprogramms durch die Bündelung der an der jeweiligen Hochschule verfügbaren Kräfte.

Der SFB/Transregio (TRR) wird von zwei oder drei Hochschulen gemeinsam beantragt und getragen. Er ermöglicht eine enge Kooperation zwischen diesen Hochschulen und den dort Forscher*innen einschließlich einer gemeinsamen Nutzung der Ressourcen. Die Beiträge der antragstellenden Hochschulpartner sind für das gemeinsame Forschungsziel essentiell, komplementär und synergetisch.

Sonderforschungsbereiche und SFB/Transregio können ergänzend Teilprojekte unter der Leitung von Forscher*innen weiterer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen integrieren. Weitere Informationen finden Sie in DFG-Vordruck 50.06.

Auch Projekte von ausländischen Forschungseinrichtungen können eingebunden werden; die Beteiligung von Hochschulen aus dem Ausland als Standort eines SFB/Transregio ist möglich.

Ferner können Sonderforschungsbereiche in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft oder anderen Anwendungspartnern Projekte mit dem Ziel des Erkenntnistransfers einbeziehen.

Die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen erfolgt in einem zweistufigen Entscheidungsverfahren.

Neuantrag: keine Einreichungsfrist, für eine Antragstellung ist jedoch die Einreichung einer SFB-Skizze und ein Beratungsgespräch obligatorisch.

Fortsetzungsantrag: innerhalb des letzten Jahres der laufenden Förderperiode des Sonderforschungsbereichs.

Der Senatsausschuss für die Sonderforschungsbereiche...

Sitzungstermine des Senatsausschusses:

  • Donnerstag, den 21. November 2024 (9:00 bis 13:00 Uhr)

Der Bewilligungsausschuss für die Sonderforschungsbereiche...

Sitzungstermine des Bewilligungsausschusses:

  • Donnerstag, den 21. November 2024 (14:00 bis 19:00 Uhr) und
  • Freitag, den 22. November 2024 (9:00 bis 17:00 Uhr)

Ziel der Förderung internationaler Kooperationen im Programm Sonderforschungsbereiche ist der Auf- und Ausbau internationaler Vernetzungsstrukturen mit Wissenschaftler*innen im Ausland. Voraussetzungen für ihre Integration sind die wissenschaftliche Exzellenz der betreffenden Projekte und deren sinnvolle thematische Einbindung in das Gesamtkonzept.

Ziele

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Wissenschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität von Sonderforschungsbereichen. Ziel der Förderung solcher Kooperationen im SFB-Programm ist der Auf- und Ausbau internationaler Vernetzungsstrukturen zwischen Sonderforschungsbereichen und wissenschaftlichen Partnern im Ausland.

Art und Umfang der Förderung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt den Sonderforschungsbereichen zur Pflege internationaler Kontakte und zur internationalen Präsentation ihrer Ergebnisse Mittel für Reisen, Kolloquien und Gastwissenschaftler*innen zur Verfügung. Zusätzliche Mittel können zum Aufbau projektähnlicher Kooperationsstrukturen beantragt werden. Die Förderung kann auch langfristig angelegte Kooperationen mit vergleichbaren Exzellenzzentren im Ausland (Centre-to-Centre-Kooperationen) umfassen. Darüber hinaus können Wissenschaftler*innen im Ausland eigene Vorhaben als Teil- oder Co-Teilprojektleiter*innen einbringen, die in der Regel aber nicht durch die DFG, sondern eine ausländische Partnerorganisation zu finanzieren sind.

Ausländischer Transregio-Standort

Im Rahmen der Programmvariante SFB/Transregio kann einer der Standorte im Ausland gelegen sein. Hierzu ist in der Regel eine intensive Abstimmung zwischen der DFG und der beteiligten ausländischen Partnerorganisation hinsichtlich der Modalitäten zur Finanzierung, Begutachtung und Förderentscheidung notwendig.

Voraussetzungen der Förderung

Voraussetzung für die Förderung sind wissenschaftliche Exzellenz, sinnvolle thematische Einbindung in das Gesamtkonzept und ein überzeugender Mehrwert für den Sonderforschungsbereich oder SFB/Transregio. Es ist gleichzeitig zu beachten, dass dem Programmziel der Strukturbildung vor Ort hinreichend Rechnung getragen wird.

Kofinanzierung durch ausländische Partnerorganisation

Die Förderung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Zuständigkeit, d.h. es wird erwartet, dass der Anteil der Wissenschaftler*in im Ausland von deren Institution oder von einer Förderorganisation in dem betreffenden Land übernommen wird. Die DFG unterstützt die Integration durch zusätzliche Mittel für Reisen, Kolloquien und Gäste. Für Forschungskooperationen mit Entwicklungsländern können unter bestimmten Voraussetzungen DFG-Mittel bereit gestellt werden.

Weitere Informationen

Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern

Für Forschungskooperationen mit Entwicklungsländern können unter bestimmten Voraussetzungen DFG-Mittel bereit gestellt werden. Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen der DFG können zusätzlich genutzt werden.

Internationale Kooperationen

Ergänzende Informationen zu internationalen Kooperationen im Rahmen von Sonderforschungsbereichen finden Sie auch im Kapitel III. 3 des Programm-Merkblatts.

Die Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen ist ein zentrales Ziel des Programms Sonderforschungsbereiche. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen in einen SFB einzubinden und gezielt bei ihrer wissenschaftlichen (Weiter-) Qualifikation zu unterstützen. Die Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen ist für die DFG von zentraler Bedeutung und daher ein wesentliches Begutachtungskriterium von Sonderforschungsbereichen. Das Hauptziel ist es, Wissenschaftler*innen frühzeitig die Gelegenheit zu geben, möglichst selbständig und unabhängig zu forschen. Dabei ist ein besonderes Merkmal des Programms Sonderforschungsbereiche die enge Einbindung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen in einen Forschungsverbund und die damit verbundene Möglichkeit, in einem wissenschaftlichen Netzwerk mit einer besonders guten apparativen und administrativen Ausstattung mitzuwirken.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Forscher*in in einer frühen Karrierephase in einem SFB mitzuwirken.

Zum Stichtag 1. Oktober 2024 fördert die DFG 269 Sonderforschungsbereiche. Hierfür stehen gemäß Wirtschaftsplan 2024 insgesamt rund 871 Mio. Euro (inkl. Programmpauschale) zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von rund 24 % am Gesamthaushalt der DFG.

Ansprechpersonen für Fragen zur Beantragung von Sonderforschungsbereichen sowie zum Verfahren allgemein

Allgemeine Informationen

Planung der Begutachtungen

Koordination der Beratungsgespräche

Mittelbewirtschaftung

Mittelverwendung für

Nordrhein-Westfalen

Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg, Sachsen

Bayern, Hessen

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Berlin, Niedersachsen